1.
Mit Unterfertigung dieser Urkunde akzeptiert der Kunde unsere nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen. abweichende Bedingungen werden auch dann nicht zum Vertragsinhalt, wenn der Kunde in einem Schreiben solche Bedingungen nennt. Aus Schweigen zu solchen abweichenden Bedingungen darf nicht auf unsere Zustimmung geschlossen werden.
2.
Auftragsgrundlage sind unser Angebot, die Auftragserteilung des Kunden sowie unsere Auftragsbestätigung jeweils in Schriftform. Mündliche Vereinbarungen sind demnach für uns nicht wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3.
Kostenvoranschläge sind für uns nur verbindlich, wenn sie schriftlich erstellt werden und verpflichten uns nicht zur Auftragsannahme bzw. zur Durchführung der verzeichneten Leistungen. Sämtliche von uns ausgearbeiteten Zeichnungen, Entwürfe, Pläne oder Unterlagen ähnlicher Art bleiben unser geistiges Eigentum. Bei ihrer Verwendung ohne unsere Zustimmung sind wir zur Geltendmachung einer Abstandgebühr von 25 Prozent der Voranschlagssumme berechtigt. Werden vom Kunden Pläne beigestellt oder Maßangaben gemacht, so haftet er für deren Richtigkeit, sofern nicht ihre Unrichtigkeit offenkundig ist oder sofern nicht Naturmaße vereinbart worden ist.
4.
Sofern nicht Gegenteiliges vereinbart wird, beinhalten sämtliche Preise die Lieferung der Ware frei Haus des Kunden, die Montage sowie die Umsatzsteuer. Die Zahlung hat binnen 8 Tagen ab Erhalt der Rechnung mit 2 % Skonto oder binnen 30 Tagen netto zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde bankmäßige Spesen und Verzugszinsen zu leisten. Unsere Waren bleiben bis zur Zahlung des gesamten Preises unser Eigentum. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, die in unserem Vorbehaltseigentum stehenden Gegenstände zurückzunehmen, ohne dass dies einem Vertragsrücktritt gleichzusetzen ist.
5.
Die bekannt gegebenen Liefertermine gelten stets als annähernd und sind unter Berücksichtigung unvorhergesehener Ereignisse für uns unverbindlich. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch in Teilen zu liefern und diese Teile jeweils gesondert zu verrechnen. Wird ein vereinbarter Liefertermin von uns um mehr als 4 Wochen überschritten, so hat uns der Kunde eine angemessene Nachfrist von mindestens 2 Wochen zu setzen. Der Kunde kann erst nach Ablauf dieser Frist schriftlich vom Vertrag zurücktreten. Durch Lieferverzug unsererseits verursachte Schadenersatzansprüche des Kunden können nur dann geltend gemacht werden, falls unsererseits grobes Verschulden vorlag.
6.
Unsere Waren sind bei Übernahme zu überprüfen. Sichtbare Mängel sind sofort zu rügen und auf dem Lieferschein festzuhalten. Geringfügige, durch die Sache bedingte Abweichungen (z.B. bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur und ähnliches) sind vom Kunden zu tolerieren. Reklamationen im Rahmen von Gewährleistungsansprüchen, Nachfristsetzungen und andere wichtige Erklärungen des Kunden sind u ns schriftlich mitzuteilen. Bei berechtigter Mängelrüge leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe des beanstandeten. Für Verbesserung oder Nachlieferung muss uns eine Frist von mindestens 4 Wochen gesetzt werden.
7.
Für Mängel oder Schäden, die aufgrund Missachtung unserer Pflegeanleitung eintreten, ist eine Gewährleistung oder Haftung unsererseits ausgeschlossen. Diesbezüglich verweisen wir auf die unseren Rechnungen beigelegte Qualitätsurkunde hin.
8.
Als Gerichtsstand gilt das Bezirksgericht Raab sowie die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechtes als vereinbart.